Sie haben Fragen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung? Dann finden Sie die richtigen Antworten in diesem Ratgeber. Denn hier bekommen Sie die außergerichtliche Schuldenbereinigung einfach erklärt und verständlich erläutert. Wir zeigen Ihnen auf, was hinter der Alternative zum Insolvenzverfahren vor Gericht steckt. Zudem zeigen wir Ihnen auf, welche Vorteile diese Art der Schuldenbefreiung bietet – nicht nur für Schuldner, sondern auch für Gläubiger. Wir hoffen, dass wir auf jede Frage eine Antwort bieten können und Sie Erfolg bei Ihrem Anliegen haben werden.
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Inhaltsverzeichnis
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung – Ziel und Voraussetzung
Die außergerichtliche Schuldenbereinigung verfolgt das Ziel, ein Insolvenzverfahren für die Privatinsolvenz zu verhindern. Gleichzeitig soll der Schuldner / die Schuldnerin von allen Schulden befreit werden. Dafür gilt es allerdings, einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit ein Verfahren für den Schuldenerlass aufgenommen und erfolgreich umgesetzt werden kann, gilt es folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die außergerichtliche Schuldenbereinigung muss vor einem gerichtlichen Insolvenzverfahren stattfinden
- Den nötigen Nachweis muss eine für die Schuldenberatung qualifizierte Person erbringen
- Die Antragstellerin / der Antragsteller muss eine natürliche Person (kein Unternehmen) sein
- Die Person darf keine Selbstständigkeit inne haben / eine selbstständige Arbeit ausgeführt haben
- Es muss vor dem Insolvenzverfahren der Nachweis erbracht werden, dass über mindestens 6 Monate die Verhandlungen von Schuldner und Gläubigern gescheitert sind (falls es zu keiner Einigung kommt)
Der Ablauf einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung
Im ersten Schritt der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ermittelt die für die Schuldenberatung bzw. Schuldnerberatung befähigte Person bei den Gläubigern die jeweiligen Forderungen. Die Forderungen der Gläubiger an den Schuldner / die Schuldnerin stellen dann die Grundlage für einen außergerichtlichen Vergleich dar. Dieser wird dann angestrebt, wenn das Vermögen der verschuldeten Person festgestellt wurde, um die Werte gegenüberstellen zu können.
Im Verlauf des Schuldenbereinigungsverfahrens wird nun versucht, mit den Gläubigern eine Übereinkunft zu finden, zu der eine Abfindungsquote gehört. Diese Abfindung ist dabei signifikant geringer als die eigentlich zu zahlenden Schulden, bedeuten aber damit, dass selbige nicht zu 100 Prozent erlassen werden. Für die aber im Vergleich gesehen kleine Abfindungsquote kann die Einmalzahlung oder – falls eine einmalige Zahlung nicht möglich ist – eine monatliche Ratenzahlung ausgehandelt werden.
Die zwei großen Vorteile eines solchen Ergebnisses sind, dass die Restschuld (Differenz zwischen Abfindung und tatsächlicher Schuld) erlassen wird und dass eine Insolvenz abgewendet wird. So wird das Insolvenzverfahren für die Privatinsolvenz abgewehrt und es gibt in Folge keine Wohlverhaltensphase, die zu Einschränkungen führt. Aus der Verschuldung sollte aber dennoch für folgende Finanzgeschäfte und den Umgang mit Geld gelernt werden, damit nicht wieder die Gefahr der Insolvenz aufkommt.
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Was, wenn die Verhandlungen mit den Gläubigern scheitern?
Wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert, geschieht das, was eigentlich verhindert werden sollte: bei dem für die Schuldnerin oder den Schuldner zuständigen Insolvenzgericht wird ein Insolvenzantrag gestellt. Dies bedeutet, dass in Folge ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet wird. Hier muss binnen der oben erwähnten 6 Monate ein Nachweis über das Scheitern des versuchten Schuldenbereinigungsverfahrens eingereicht werden. Dieses muss wiederholt werden, wenn die Frist abläuft.
Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?
Wer sich auskennt, kann für sich sowie auch für die Vorlage bei Gläubigern selber einen Schuldenbereinigungsplan anfertigen. Wir empfehlen aber, dafür eine Schuldnerberatung oder eine für die Schuldenberatung befähigte Person zurate zu ziehen. Das kann – je nach involvierter Instanz – zwar mit Kosten verbunden sein, sichert aber die Machbarkeit des Vorhabens, da es einen professionellen und objektiven Blick auf den Sachverhalt gibt. Die Person, die ein Rechtsanwalt, ein Notar, ein Steuerberater oder dergleichen sein kann, muss vom zuständigen Amtsgericht anerkannt sein.
Der Schuldenbereinigungsplan kann das wichtigste Werkzeug beim Abwenden der Insolvenz sein. Er stellt das Angebot dar, das einem Gläubiger vorgelegt wird und welches aufzeigt, wie die Schuldenbefreiung – durch Abfindung, Restschuld-Abzahlung oder dergleichen – vonstatten gehen soll. Die Gläubiger entscheiden nach Eingang des Plans, ob sie ihn annehmen oder ob sie ihn ablehnen. Um so attraktiver er für die Gläubiger erscheint, desto eher lohnt er sich dazu, die Privatinsolvenz des Schuldners abzuwenden.
Hier weiterlesen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Schuldenbereinigungsplan
Lohnt sich die außergerichtliche Schuldenbereinigung?
Vielleicht stellen Sie sich die Frage, welchen Erfolg Sie sich für das Verfahren ausmalen dürfen? Leider kann hier keine pauschale, prozentuale Aussage getroffen werden. Denn über das Gelingen oder Scheitern des Vorhabens entscheidet letztlich die Zustimmung oder Ablehnung der Gläubiger zum vorgelegten Plan. Dabei gilt es auch als Scheitern der außergerichtlichen Befreiung von Schulden, wenn einer der Gläubiger keine Rückmeldung gibt (passive Ablehnung) oder die Zwangsvollstreckung beantragt / durchführt.
Wir empfehlen deshalb nochmals die Kontaktaufnahme zu einer Schuldnerberatung oder die Beauftragung einer für die Schuldnerberatung zugelassenen Person. Denn diese kann das Verfahren besser einschätzen, die nötigen Schreiben professionell aufsetzen und auch die nötige Bescheinigung vor Gericht einreichen. Eine professionelle Schuldnerberatung respektive ein Anwalt kennt sich zudem im Insolvenzrecht aus und kann die Kosten für alle nötigen Schritte einschätzen. Mit dieser Hilfe erreichen Sie eher eine Einigung zum Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern, um die außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzubringen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!