Wer ein Haus bauen möchte, der nutzt dafür nicht nur Eigenkapital, sondern auch einen Baukredit. Mit diesem wird das Kapital so weit aufgestockt, dass die Baumaßnahmen möglichst schnell von statten gehen können. Anschließend wird der Kredit abbezahlt, das Haus ist dann schon fertig bewohnbar. Jedoch geht der Trend zu immer mehr Fremdkapitalanteilen bei der Baufinanzierung sowie zu längeren Laufzeiten, um die Tilgungsraten niedrig zu halten. Um eine Immobilienblase und eine neuerliche Finanzkrise zu vermeiden, will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf durchsetzen, der dem beschriebenen Vorgehen einen Riegel vorschiebt.
Inhaltsverzeichnis
Diese vier Punkte soll das neue Gesetz regeln
Scheinbar hat die Politik also aus der Vergangenheit gelernt und versucht nun, zum Schutz der Verbraucher und des Finanzmarkts gleichermaßen, in das Vorgehen der Banken einzugreifen. Das neue Gesetz, welches den Baukredit regeln soll, sieht Medienberichten zufolge vier Punkte vor. Deren Details müssen noch geklärt werden; durchgesetzt soll das letztendliche Gesetz aber bis zur nächsten Sommerpause sein. Die vier Punkte gestalten sich folgendermaßen:
- Eine Obergrenze für den Fremdkapitalanteil bei der Baufinanzierung wird festgelegt
- Ein gewisser Anteil des Kredits muss in einem festgelegten Zeitraum zurückgezahlt werden
- Die Obergrenze der Schuldentragfähigkeit des Kreditnehmers soll ebenfalls festgelegt werden
- Eine verpflichtende Mindestsumme für die Rückzahlung des Kredits soll definiert werden
Ausnahmen vom Baukredit Gesetz und aktuelle Kredite
Von dem neuen Gesetz sollen Kleinkredite ausgenommen sein. Auch Kredite, welche für die Sanierung oder Renovierung einer Immobilie genutzt werden, fallen aus dem Fokus. Für Anschlussfinanzierungen soll es weiterhin gesonderte Regelungen geben. Ebenfalls nicht von dem neuen Gesetz betroffen sollen Baukredite sein, die zum Inkrafttreten der Regelung bereits laufen. Ein vernünftiger Kompromiss, der in Zukunft zu einer Stabilisierung des Markts führen soll.