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Wann gibt es ein Darlehen für Hartz-IV-Empfänger?
Der Hartz-IV-Regelsatz ist so niedrig angesetzt, dass bei unvorhergesehenen Ausgaben der Betroffene schnell finanziell überfordert ist. Das beste Beispiel ist, wenn der Kühlschrank oder die Waschmaschine kaputt gehen. Diese Neuanschaffungen müsste der Hartz-IV-Empfänger normalerweise von seinen Leistungen bezahlen. Liegt jedoch ein unabweisbarer Bedarf vor, wie das bei einem defekten Kühlschrank oder einer defekten Waschmaschine der Fall ist, kann der Betroffenen eine Darlehen vom Jobcenter beantragen. Geregelt wird dies durch § 23 Abs. 1 SGB II. Es ist auch möglich, den Kühlschrank oder die Waschmaschine als Sachleistung anstatt eines Darlehens zu bekommen. Wie hoch das Darlehen ist, richtet sich nach den Anschaffungskosten.
Welche Bedingungen müssen für ein Darlehen erfüllt sein?
Um ein Darlehen vom Jobcenter zu erhalten, muss ein „unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ nach dem SGB II gegeben sein. Hat der Hartz-IV-Empfänger nicht die ausreichenden Geldmittel und können die Verwandten auch nicht weiterhelfen, dann hilft das Amt mit einem Darlehen weiter. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens findet über die monatlichen Regelleistungen statt. Der Leistungsträger darf nicht mehr als zehn Prozent monatlich einbehalten. Geregelt wird dies im (§ 23 Abs.1 S.3 SGB II. Ein einmaliger Kredit kann auch im Rahmen von Sonderleistungen gewährt werden, wenn zum Beispiel Bücher für die Schule gebraucht werden.
Der Regelsatz und der unabweisbare Bedarf
Der monatliche Satz für eine Einzelperson liegt bei einem Hartz-IV-Empfänger bei 409 Euro Stand (Mai 2017). Davon muss dieser die Kosten für die Lebensmittel, Kleidung, Freizeitaktivitäten, Strom, den öffentlichen Nahverkehr und für gesundheitliche Leistungen selbst aufbringen. Das Geld reicht in der Regel nicht aus. Für diese Anschaffungen sind im Hartz-IV-Satz lediglich 27,77 Euro vorgesehen. Wenn jetzt technische wichtige Geräte kaputt gehen, dann fehlt das Geld für die Neuanschaffung. Gemeint ist damit noch nicht einmal ein Fernseher, denn der gehört nicht zu den Gegenständen, für ein Darlehen aufgenommen werden darf. Das Geld für die Neuanschaffung muss der Betroffenen aus eigenen Mitteln aufbringen. Für notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen hat der Gesetzgeber jedoch Weichen gestellt (§ 23 Abs. 1 SGB II).
Darlehen auch bei Mietschulden oder Schulden beim Energieversorger
Bei bestehenden Mietschulden oder wenn ein Zahlungsrückstand beim Energieversorger besteht, gewährt das Jobcenter ebenfalls ein zinsloses Darlehen. Ein Darlehen für die Mietschulden wird aber nur dann übernommen, wenn durch die Nichtzahlung die Obdachlosigkeit droht. Hat der Energieversorger eine Stromsperre angekündigt, wird diese auch durch ein zinsloses Darlehen verhindert. In der Regel setzt sich das Jobcenter vorab mit dem Energieversorger in Verbindung und kündigt die Zahlung an. Eine Zählersperre wird dann in der Regel nicht mehr ausgeführt. Außerdem wird das Darlehen für die Miet- und/oder Stromschulden direkt vom Jobcenter überwiesen. So besteht nicht die Gefahr, dass der Bezieher von Hartz-IV dieses Geld für andere Zwecke verwendet.
Hartz IV-Bezieher und Kredite
In der Regel bekommen Arbeitslose keinen Kredit von einer Bank. Das Problem ist eigentlich klar. Das Geld reicht kaum zum Leben. Wie soll ein Arbeitsloser dann auch noch die Raten für einen Kredit bezahlen können. Es gibt aber auch noch ein viel wichtigeres Kriterium, das die Banken zu einer Kreditverweigerung veranlasst. Das ALG I und ALG II sind keine Einnahmen im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich dabei um Sozialleistungen. Diese sind nicht pfändbar. Kommt es zum Ernstfall, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt, dann kann die Bank beim Arbeitgeber den pfändbaren Teil pfänden lassen. Bei einem Arbeitslosen ist das aus den erwähnten Gründen nicht möglich, diese Gelder sind nicht pfändbar. Die Bank hat deshalb keinerlei Sicherheiten, was unweigerlich zu einer Kreditverweigerung führt.
Es gibt zwar die Marktplätze Smava und Auxmoney, auf denen Privatleute Kredite anbieten, aber auch hier dürfte eine Kreditzusage unwahrscheinlich sein. Ein Versuch ist es aber wert, denn die Registrierung ist kostenlos. Lediglich Minikredite können eine Aussicht auf Erfolg haben. Bei einigen Anbietern wird nicht so genau auf das Einkommen geschaut. Das trifft auch auf die Schufa zu. Bis zu 500 Euro sind für einen Zeitraum von 30 Tagen möglich.
Fazit
Mit Hartz-IV kann keiner große Sprünge machen. Zum Glück gibt das Jobcenter in manchen Fällen ein zinsloses Darlehen, das in monatlichen Raten zurückgezahlt werden kann. Die Höhe darf zehn Prozent des Regelsatzes im Monat nicht überschreiten. Die typischen Beispiele für ein Darlehen durch das Jobcenter sind ein defekter Kühlschrank oder eine kaputte Waschmaschine. In diesen Fällen wird grundsätzlich ein Kredit durch das Amt gewährt. Geht jedoch der Fernseher kaputt, dann gibt es kein Darlehen.
Hier muss der Bezieher von Hartz-IV sehen, woher er das Geld bekommt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass es kein Darlehen gibt, sondern dass der Betroffenen das Gerät als Sachleistung bekommt. Mit einem Kredit von einer Bank braucht der Arbeitslose nicht zu rechnen. Das verbieten die Richtlinien der Banken. Auch über das Ausland ist eine Darlehensaufnahme nicht möglich. Der Grund ist, dass diese Einkünfte nicht als solche gewertet werden und deshalb auch nicht pfändbar sind. Somit haben die Banken keinerlei Sicherheiten.
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