Wer schon einmal einen Kredit aufgenommen hat, dem hat die Bank als Zusatzprodukt eine Restschuldversicherung angeboten. Die Gründe die angegeben werden sind vielfältig. Sie dient der Absicherung, wenn die Rate nicht bezahlt werden kann, wenn der Kreditnehmer längere Zeit krank ist oder wenn das Alter des Kreditnehmers eine Rolle spielt. Aber nicht immer sind Restschuldversicherungen von Vorteil.
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Restschuldversicherungen verursachen erhöhte Kosten
Wer einen Kredit aufnimmt und sich entschließt, eine Restschuldversicherung mit abzuschließen, der muss mit erhöhten Kosten rechnen. Die Versicherungsprämie mit der Vermittlungsprovision wird zu der Nettokreditsumme dazugerechnet, was das Darlehen unter Umständen erheblich teurer werden lässt. Dies trifft ein, wenn der Kreditnehmer schon über ein bestimmtes Alter verfügt. Die andere Seite der Restschuldversicherung sieht so aus, dass sie sehr wohl sinnvoll sein kann, wenn eine Baufinanzierung damit abgesichert wird. Die lange Laufzeit dieser Finanzierung lässt das Risiko steigen, dass die persönliche Situation des Kreditnehmers eine Veränderung erfährt und er die Kreditraten nicht bezahlen kann. Bei kleineren Ratenkrediten kann meist von einer Restschuldversicherung abgesehen werden. Die Laufzeit des Ratenkredites ist oft nicht sehr lang und die Versicherungen haben doch einen hohen Beitragswert. Auch die Anschlussprovision schlägt bis etwa 30 % zu Buche.
Vorteile für den Kreditgeber
So verständlich diese Restschuldversicherung auch erscheinen mag, sie ist im normalen Fall einfach zu teuer. Die Kosten können nicht pauschaliert berechnet werden, es gibt keine festen Prozentsätze noch Formeln, die dem Kunden es ermöglichen zu berechnen, wie teuer oder wie günstig die Absicherung eines Kredites ist. Allerdings hat der Kreditgeber vom Abschluss dieser Versicherung deutliche Vorteile. Zum ersten erhält er eine Provision und zweitens sinkt das Ausfallrisiko des Kredites, was bei einem gleichen Zinssatz ein optimales Geschäft für die Bank ist. Die Leistungen der Zahlungsausfallversicherung sind für den Kreditnehmer überschaubar. Die Anbieter stehen für einen begrenzten Zeitraum bereit und haben einige Ausschlusskriterien, was dem Kunden die erhoffte Absicherung nicht bringt. So sind in den ersten zwölf Monaten nur die ersten Monate bei Arbeitslosigkeit gedeckt. Es wird erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten und einer Karenzzeit von drei Monaten gezahlt. Im Todesfall oder bei einer Arbeitsunfähigkeit tritt die Versicherung nicht ein, wenn eine Krankheit verantwortlich dafür ist, die in den Regularien steht, so wie Herz- und Kreislauferkrankungen, Wirbelsäulenerkrankungen, Gelenkserkrankungen, der Verdauungsorgane, Krebs oder andere chronische Krankheiten.
Kreditvergabe nicht abhängig von einer Restschuldversicherung
Manchmal weiß der Kreditkunde nicht, ob die Restschuldversicherung nun zwingend oder nur optional ist, dass der Kredit genehmigt wird. Besteht ein zwingender Abschluss so sollten der effektive Jahreszins des Kredites in die Kosten eingerechnet werden. Manchmal kann die Gefahr der Doppelversicherung bestehen. Hat der Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, so entstünde beim Abschluss einer Restschuldversicherung ein doppelter und kostenintensiver Abschluss, der nicht notwendig ist. Wer sich im Nachhinein entschlossen hat, dass er die Restschuldversicherung doch ablehnt, so kann er sie auch kündigen. Auch als Grund ist eine Umschuldung des Kredites oder eine vorzeitige Tilgung. Die Versicherung kann aber auch ordentlich gekündigt werden. Die Versicherung wird ja als Einmalzahlung berechnet, die Abschlusskosten und die Prämien fallen dann zwar weg, der Kreditnehmer kann aber auch anteilig die Prämien für die restliche Laufzeit zurückverlangen. Wer umschuldet, kann nicht damit rechnen, dass die Restschuldversicherung automatisch wegfällt. Sie muss gesondert gekündigt werden. Wird das Darlehen getilgt, braucht es ja keinen Versicherungszweck als Restschuldversicherung mehr. In vielen Fällen gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht, was in einigen Verträgen bereits vorgesehen ist.