Inhaltsverzeichnis
Motorradversicherungen im Vergleich
Sicherheit ist nicht nur beim Thema Ausstattung wichtig! Erfahren Sie mehr.
Wissenswertes rund um die Motorradversicherung
Damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung notwendig. Während Kaskoversicherungen freiwillig abgeschlossen werden können, ist die Haftpflicht ein absolutes Muss. Sie deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden an Dritten auf. Die Höhe der jeweiligen Summe hängt dabei von der vereinbarten Deckungssumme ab. Um ein Motorrad zulassen zu können, muss bereits bei der Zulassung ein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen und nachgewiesen werden.
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Die Unterschiede bei den Motorradversicherungen
Wie hoch die Motorradversicherung (siehe auch Test: Stiftung Warentest) ausfällt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Um welchen Typ des Zweirades handelt es sich? Welcher der Motorradklassen wird es zugeordnet? Weiterhin spielen die Regional- und Typenklasse sowie die Erstzulassung und die Nutzungsart (privat oder gewerblich) eine wichtige Rolle. Das Alter und die Fahrerfahrung fließen ebenfalls mit in die Preisgestaltung ein. Grundsätzlich lohnt es sich, die verschiedenen Anbieter von Versicherungen für das Motorrad zu vergleichen. So lassen sich pro Jahr durchaus mehrere hundert Euro einsparen.
Welche Schäden übernimmt eine Motorrad-Versicherung?
Die Motorradversicherung übernimmt die Regulierung in Höhe der vereinbarten Deckungssumme von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer durch einen Unfall vereinbart hat. Die Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Tarife der Motorrad-Versicherung an, die sich unter anderem in der Höhe der Deckungssumme unterscheiden. Außerdem gibt es eine gesetzliche Mindestdeckung. Der Mindestdeckungsbetrag hängt bei Personenschäden von der Personen-Anzahl, die von dem Unfall betroffen sind, ab. Sie liegt bei einer Person bei 2,5 Millionen Euro, mehrere Personen werden mit 7,5 Millionen abgedeckt. Bei Vermögensschäden beträgt sie 50.000 Euro, und bei Sachschäden kommt die Versicherung mit einem Mindestdeckungsbetrag von 500.000 Euro auf.
Die Teilkasko und Vollkaskoversicherung für das Motorrad
Genau wie beim Auto ist die Haftpflichtversicherung bei einem Motorrad gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus kann der Motorradbesitzer aber frei entscheiden, ob er für sein Zweirad zusätzlich eine Teilkasko oder eine Vollkasko abschließen möchte. Brand, Explosion und Glasbruch gehören ebenso wie der Diebstahl, Marderbisse, Schäden durch/mit Haarwild oder dem Kurzschluss und die höhere Gewalt zu den Schadensereignissen, die von der Teilkasko reguliert werden. Die Teilkasko ist durch den Diebstahlschutz interessant und liegt meist im bezahlbaren Bereich. Daher ist ein Preisvergleich mit und ohne Teilkasko empfehlenswert. Zusätzlich dazu übernimmt die Vollkaskoversicherung Vandalismus-Schäden oder Schäden, die durch Fahrerflucht entstehen. Schäden durch einen selbst verschuldeten Unfall werden ebenfalls von der Vollkasko übernommen. Bei den meisten Motorrädern ist die Vollkasko aufgrund der recht hohen Unfallgefahr aber sehr kostspielig und lohnt sich daher eher bei neuen und teuren Krafträdern. Tarifmerkmale wie grobe Fahrlässigkeit, eine erhöhte Deckungssumme oder erweiterte Wildschäden sind Tarifmerkmale, die in jedem Fall sinnvoll sind, sie in die Motorradversicherungen mit einzuschließen. Wer viel im Ausland mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte über den Abschluss von einem Motorrad Schutzbrief nachdenken. Der Versicherungsnehmer erhält damit bei einer Auslandsreise bei einem Unfall oder im Pannenfall umfassende Hilfe. Auch hier ist ein Vergleich der Tarife und Leistungen lohnenswert.
Rechtsschutzversicherung für Motorradfahrer
Eine weitere und ebenfalls sinnvolle Ergänzung zur eigentlichen Motorradversicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Schnell kommt es in der heutigen und mobilen Gesellschaft zu Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr. Die Rechtsschutz übernimmt im Schadensfall unter anderem die entstehenden Kosten für Prozesse. Neben den Gerichtskosten umfasst der Schutz zudem anfallende Aufwandsentschädigungen, Anwaltshonorare und Gutsachterhonorare.
Sparen mit der Selbstbeteiligung
Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, erklärt sich der Versicherungsnehmer bereit, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen. Das kann die Versicherungsprämie merklich senken. Gleichzeitig ist es möglich, mit dem Abschluss einer Selbstbeteiligung die Rückstufung in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse zu umgehen, kommt er für Bagatellschäden selbst auf. Der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung in einem gewissen Umfang selbst festlegen. Der Rahmen bewegt sich meist zwischen 150 Euro und 1.000 Euro. Je höher der SB-Anteil gewählt wird, desto geringer fällt die zu zahlende Versicherungsprämie aus.
Saisonkennzeichen bieten ebenfalls Einsparmöglichkeiten
In unseren Breitengraden ist es meist nicht möglich, das Motorrad über das ganze Jahr hinweg zu nutzen. Spätestens wenn die ersten Herbststürme beginnen, ist es an der Zeit, die Maschine in den Winterschlaf zu schicken. Um sich nicht mit dem dauernden und zeitraubenden Ab- und Anmelden abplagen zu müssen, kann ein Saisonkennzeichen beantragt werden. Dafür meldet der Fahrer sein Fahrzeug einmalig für einen Zeitraum zwischen zwei und maximal elf Monaten an. So fallen jedes Jahr nur für diese Monate Steuern und Versicherung an.
Laufzeiten beachten
Wird für ein Motorrad ein Saisonkennzeichen beantragt, gilt folgendes zu beachten: Wer noch nicht in der niedrigsten Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) fährt, wird nur dann in eine bessere SF-Klasse eingestuft, wenn die Vertragslaufzeit in diesem Jahr mindestens 180 Tage beträgt. Gleichzeitig gilt: Wer einen Versicherungsvertrag, der eine Teilkasko oder eine Vollkasko mit einschließt darf beruhigt sein – der Versicherungsschutz besteht auch im Ruhezeitraum. Wird also ein Motorrad während der Winterpause aus einer Garage gestohlen, ist das ein Fall für die Versicherung.
Der Motorradversicherungsvergleich lohnt sich
Die Unterschiede bei den Versicherungen sind groß, so dass sich auch ein Vergleich im Internet bei einem bereits bestehenden Versicherungsvertrag lohnt. Häufig ist bei Maschinen, die einen Hubraum über 125 Kubikzentimeter besitzen, eine Ersparnis von mehr als 100 Euro möglich. Je nach Leistungsumfang sogar bis zu 750 Euro. Klein- und Leichtkrafträder bieten immerhin noch ein Sparpotenzial von über 20 Euro im Jahr.
Auf die Kündigungsfristen achten
Die alte Versicherung kann zur Hauptfälligkeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Im Gegensatz zur Autoversicherung kann sie sehr unterschiedlich ausfallen. Bei einem Saisonkennzeichen ab dem 01. April kann die Versicherung vermutlich zum 28. Februar gekündigt werden. Der Stichtag bei anderen Verträgen ist der 30. November. Auch das Ende der Freiluftsaison, zum Beispiel der 30. September ist möglich. Hebt die Versicherungsgesellschaft den Betrag an, gilt ein Sonderkündigungsrecht. In jedem Fall sollten vor Kündigung der alten Versicherung die Konditionen verglichen und eine neue Versicherung abgeschlossen werden.