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Rechtsschutzversicherungen im Vergleich
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen im Fall der Fälle, ohne finanzielle Belastung zu Ihrem Recht zu kommen. Vergleichen Sie jetzt!
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Bei der Versicherung, die sich um den persönlichen Rechtsschutz kümmert, handelt es sich um einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag. Hierbei ist der Versicherer – wie bei anderen Versicherungen auch – gegen Prämienzahlung vom Versicherungsnehmer verpflichtet, die entsprechend geforderten Leistungen zu erbringen. Diese Leistungen lassen sich dem Versicherungsvertraggesetz entnehmen. In der Praxis finden die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung und damit unverbindliche Musterbedingungen häufig Verwendung. Eine solcher Versicherung übernimmt die Kosten, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Kosten hierbei können für das Gericht oder den eigenen oder den gegnerischen Rechtsanwalt entstehen. Auch Zeugengelder, Gutachtenkosten, Sachverständigenkosten, Korrespondenzanwaltskosten oder die Straufkaution im Ausland werden übernommen.
Der Leistungsumfang des Versicherungsschutzes
Gibt es keine im Vertrag vereinbarte Deckungsbegrenzung bzw. im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme (normalerweise 250.000 Euro) werden vom Rechtsschutzversicherer bestimmte Kosten übernommen. Übernommen werden die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt, welcher vom Versicherten frei ausgewählt werden kann. Zudem muss der Versicherte auch die Gerichtskosten sowie die Zeugengelder nicht selbst bezahlen. Die Versicherung kümmert sich außerdem um die Kosten des Gegners, insofern der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, diese zu übernehmen. Im Normalfall werden auch Strafkautionen bis zu 50.000 Euro übernommen, damit der Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug geschützt werden kann. Ausgeschlossen sind jedoch Bußgelder und Geldstrafen. Üblicherweise werden Selbstbeteiligungen vereinbart. Hierbei liegen die Selbstbehaltshöhen bei 150 Euro bis 250 Euro. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss geklärt wird, ob die Selbstbeteiligung durch eine geringe Mehrprämie auszuschließen ist. Manche Versicherungen verwenden eine Klausel, nach welcher der Versicherte eine höhere Selbstbeteiligung zahlen muss, wenn er sich einen Rechtsanwalt auswählt, der nicht von der Versicherung empfohlen ist. Dies ist nach dem Urteil des OLG Bamberg jedoch unwirksam.
Warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich kommt die Versicherung, die im Rechtsfall Schutz bietet, für jegliche Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich auf. Dazu zählen auch Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten. Rechtliche Interessen sollten laut den „Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzsversicherungen“ immer dann wahrgenommen werden, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht und wenn keine Mutwilligkeit vorhanden ist. Kurz gesagt kümmert sich die Versicherung also darum, dass der Versicherte sich zur Wehr setzen kann und auch die finanziellen Mittel dazu bekommt, falls ein Streit eskalieren sollte und vor Gericht gelöst werden muss.
Zwar kann sie selbstverständlich nicht jegliche Sorgen und Anstrengungen übernehmen, dennoch kann sie jede Menge Geld beisteuern bzw. übernehmen, denn wenn ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen geht, kann dies sehr schnell sehr teuer werden. Kommt es im Arbeitsrecht zu einem Streit mit dem Arbeitgeber, müssen die Kosten bereits in der ersten Instanz komplett alleine übernommen werden, falls keine Rechtsschutzsversicherung abgeschlossen wurde. Allein aus Gründen des Berufsrechtsschutzes macht eine solche Versicherung Sinn.
Tarife vergleichen – Welche Optionen gibt es?
Je nach Leistungsumfang bieten viele Versicherer mehrere Möglichkeiten an. Im Basisschutz inbegriffen ist meistens eine ausreichende Deckungssumme sowie eine Selbstbeteiligung. Der Premiumschutz hingegen verfügt häufig über eine höhere Deckungssumme und gleichzeitig einen geringeren Selbstbehalt, der vom Versicherten zu zahlen ist. Je nach Versicherungsnehmer variiert auch der Personenkreis, der mit der jeweiligen Versicherung versichert ist. Nahe Angehörige können beispielsweise im Schutz mit eingeschlossen werden. Diese Merkmale gehen allerdings nur aus aus dem Versicherungsvertrag hervor.
Steht ein Konflikt an, wird der Versicherung dieser Fall sofort geschildert. Im Normalfall erfogt die Übernahme der Kosten dann sehr schnell und vor allem ohne Komplikationen. Wird zu Beginn ein sogenannter Familientarif gewählt, können auch der Ehepartner sowie alle unverheirateten Kinder bis zur Vollendigung ihres fünfundzwanzigsten Lebensjahres geschütz werden und die Leistungen in Anspruch nehmen. Selbstverständlich gilt dies auch die Pflege- oder Adoptivkinder, die im Haushalt leben. Bei Lebenspartnerschaften ist der Partner mitversichert, insofern er im selben Haushalt lebt. Dies muss der Versicherung jedoch im Vorfeld mitgeteilt werden. Der Schutz besteht nicht für Enkelkinder.
Augen auf bei der Tarif-Wahl
Ganz wichtig ist es, dass die jeweilige Rechtsschutzversicherung zum eigenen Leben und zu den eigenen Umständen passt. Auch die Mitversicherung von Familienmitgliedern macht Sinn, da die Kosten für eine Rechtsstreitigkeit bereits bei nur kleinen Angelegenheiten unüberschaubar in die Höhe steigen können. Von großem Vorteil ist es, sich nicht von einem Versicherungsgeber beraten zu lassen, sondern sich mehrere Angebote und Meinungen einzuholen. Nur so kann das ideale Angebot gefunden werden. Auf einigen Vergleichsportalen im Internet lassen sich verschiedenste Versicherungsgeber und Angebote miteinander vergleichen – im Bezug auf die eigenen Daten, wie Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Beruf, Zahlweise oder der Anzahl der zu versichernden Personen.
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