Inhaltsverzeichnis
Steuererklärung 2022: die wichtigsten Fakten kompakt
- Abgabefrist für die Steuererklärung 2022: 31. Juli 2023 für Privatpersonen
- Fristverlängerung für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine: 28. Februar 2024
- Bei versäumter Frist drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen
- Antragslose Steuererklärung für bestimmte Personengruppen möglich
- Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) zur Vereinfachung nutzen
- Änderungen bei den Steuern 2022
Steuererklärung 2022: Fristen für die Abgabe und wichtige Infos für das Finanzjahr
Das Jahr 2022 liegt hinter uns und für viele Deutsche steht die jährliche Steuererklärung an. Um mögliche Verspätungszuschläge und Schätzungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2022 zu kennen und einzuhalten. In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fristen und Informationen rund um das Thema Steuererklärung 2022.
Wer ist in Deutschland verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
In Deutschland besteht für bestimmte Personengruppen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen erhalten (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) und deren Summe im Kalenderjahr mehr als 410 Euro beträgt.
- Personen, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit haben und gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten.
- Arbeitnehmer, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen, die ebenfalls der Einkommensteuer unterliegen (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, Renten).
- Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, freiberuflicher Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb erzielen.
- Personen, die im Jahr eine steuerfreie Entschädigung, Abfindung oder Versorgungsbezüge erhalten haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
- Verheiratete, die die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben und einer der Partner weitere Einkünfte erzielt, die zur Steuererklärungspflicht führen.
- Personen, die im Verlauf des Jahres geheiratet haben und beide Partner Arbeitslohn bezogen haben.
- Steuerpflichtige, die zum Ende des Jahres als beschränkt einkommensteuerpflichtig gelten (z. B. ausländische Staatsangehörige, die nur einen Teil des Jahres in Deutschland gelebt haben).
- Rentner, die neben der Rente weitere Einkünfte haben und deren Gesamtbetrag über dem Grundfreibetrag liegt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen, weshalb es empfehlenswert ist, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2022
Für Privatpersonen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, endet die Frist für die Steuererklärung 2022 am 31. Juli 2023. Dies gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst erstellen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Frist bezieht sich auf das Finanzjahr 2022, d.h. alle Einkünfte und Ausgaben, die im Jahr 2022 angefallen sind, müssen bis zum 31. Juli 2023 in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Fristverlängerung für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine
Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kann von einer verlängerten Frist profitieren. In diesem Fall endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 erst am 28. Februar 2024. Diese Fristverlängerung soll den Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit für die Bearbeitung der Steuererklärungen ihrer Mandanten geben und somit eine sorgfältige und korrekte Erstellung gewährleisten.
Versäumte Fristen und mögliche Konsequenzen
Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen und Schätzungen rechnen. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung verhängen. Zudem kann das Finanzamt die Steuerschuld schätzen, wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde. Diese Schätzung kann zu einer höheren Steuerlast führen, als wenn die Steuererklärung fristgerecht eingereicht worden wäre.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu Ihrem Finanzamt auf und bitten Sie um einen Aufschub. In den Behörden arbeiten Menschen, mit denen man reden kann. Sitzen Sie das ganze jedoch nicht aus, sondern melden Sie sich so früh wie möglich.
Antragslose Steuererklärungen für bestimmte Personengruppen
Seit 2018 gibt es die Möglichkeit der antragslosen Steuererklärung für bestimmte Personengruppen. Diese müssen keine gesonderte Steuererklärung abgeben, sondern erhalten automatisch einen Steuerbescheid. Voraussetzung ist, dass alle Einkünfte und steuerlichen Sachverhalte dem Finanzamt bereits bekannt sind. Die antragslose Steuererklärung gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, sowie für Rentner, die nur gesetzliche Renten beziehen.
Vorausgefüllte Steuererklärungen (VaSt)
Zur Vereinfachung der Steuererklärung bietet das Bundeszentralamt für Steuern die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) an. Hierbei werden bestimmte Daten, die dem Finanzamt bereits bekannt sind, automatisch in die Steuererklärung übernommen. Dazu gehören beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmitteilungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die VaSt kann über das Online-Portal „Mein ELSTER“ abgerufen und bearbeitet werden.
Welche Änderungen gab es 2022 im deutschen Steuersystem?
In Deutschland gab es 2022 einige Änderungen in Bezug auf Steuern. Einige der bemerkenswertesten Veränderungen sind:
- Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wurde von 9.744 Euro (2021) auf 9.984 Euro (2022) angehoben. Dies soll die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sicherstellen.
- Anpassung der Steuertarife: Um die sogenannte „kalte Progression“ auszugleichen, wurden die Einkommensteuertarife an die Inflation angepasst. Dies bedeutet, dass die Steuersätze entsprechend der Erhöhung des Verbraucherpreisindex angepasst wurden, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer aufgrund von inflationsbedingten Lohnerhöhungen höhere Steuern zahlen müssen.
- Anhebung des Kindergeldes: Das Kindergeld wurde 2022 um 15 Euro pro Kind und Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld nun 225 Euro pro Monat, für das dritte Kind 250 Euro und für jedes weitere Kind 300 Euro pro Monat.
- Entfernungspauschale: Ab 2022 wurde die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer, die mehr als 20 Kilometer von ihrer Arbeitsstätte entfernt wohnen, von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Diese Erhöhung gilt zunächst befristet bis Ende 2026.
- CO2-Preis und Heizkosten: Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Benzin erhöht. Um die finanzielle Belastung der Bürger abzufedern, wurde der steuerliche Zuschuss zur Heizkostenpauschale eingeführt. Arbeitnehmer können ab 2022 eine Pauschale von 20 Euro pro Jahr geltend machen, um die gestiegenen Heizkosten auszugleichen.
Dies sind einige der wichtigsten Änderungen im deutschen Steuersystem im Jahr 2022.
Fazit
Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung 2022 ist für viele Deutsche von großer Bedeutung. Um Verspätungszuschläge und Schätzungen zu vermeiden, sollten die Abgabefristen unbedingt eingehalten werden. Die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) kann dabei helfen, den Aufwand für die Erstellung der Steuererklärung zu reduzieren und eine korrekte Abgabe zu gewährleisten.