Tierhalterversicherungen im Vergleich

Tierhalterversicherungen im Vergleich

 

Hund als bester Freund des Menschens
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Für Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, kommt eine private Haftpflichtversicherung nur bei Kleintieren wie Katze, Meerschweinchen oder Vogel auf. Schäden durch Hunde oder Pferde sind allerdings die häufigere Variante, die von der Privathaftpflicht nicht abgedeckt wird. Ganz gleich wie gut ein Vierbeiner erzogen wurde, wenn er sich bedroht fühlt oder abgelenkt wird, kann es schnell zu einem Verkehrsunfall oder einem Personenschaden kommen. Für den Halter kann es dann relativ schnell sehr teuer werden. Eine Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Kosten für Schäden, die von ihrem Hund oder Nutztier verursacht wurden.

Abdeckung von Schadensfällen mit dem Täter Tier

Die Tierhalterhaftpflicht umfasst Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je nach Anbieter sind diese Deckungssummen allerdings sehr unterschiedlich, so dass ein Vergleich angezeigt ist. Natürlich ist beim Abschluss einer Tierhalterversicherung immer wichtig, um welche Tierart es sich bei dem Haustier handelt. So sind die Konditionen für einen Pferdehalter andere, als für einen Hundebesitzer. Grundsätzlich sollte die Mindestdeckungssumme 3 Millionen Euro betragen.

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung – denn sicher ist sicher!

Tierhalter sollten grundsätzlich nicht auf ihr Glück setzen und damit ein finanzielles Risiko eingehen. Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Tierhalter geht es nämlich nicht nur um Verletzungen, die durch das direkte Einwirken des Tieres hervorgerufen wurden, sondern auch um eventuelle Folgeschäden, für die der Tierhalter haftbar gemacht werden kann. So muss der Halter beispielsweise auch haften, wenn ein Radfahrer vor dem Tier erschrickt und dadurch in ein parkendes Auto fährt.

Tierhaftpflicht – auch Pflichtverletzungen mitversichern

Ist Ihr Pferd gut versichert? Pferdehaftpflichtversicherungen vergleichen!
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Wenn der Tierhalter seinen Pflichten nicht nachkommt, so leisten gute Versicherungen trotzdem. Ein solcher Fall tritt beispielsweise bei Nichtbeachtung eines Leinenzwangs oder beim Ausbruch des Pferdes von der Koppel, weil ein Zaun kaputt ist, ein. So etwas kann natürlich schneller passieren, als es einem Tierhalter lieb ist. Zudem gibt es einen unübersichtlichen Wust von Vorschriften in Gemeinden und Städten, so dass nicht immer klar ist, wann ein Hund beispielsweise Leine und Maulkorb tragen muss. Allerdings bieten den Schutz „bei Verstoß gegen Halter­pflichten“ nicht alle Versicherungen an. Die Bedingungen der Versicherung sollten daher genau studiert werden. Eine Haftpflicht für Tiere tritt allerdings nie bei einem mutwilligen Verstoß gegen Vorschriften für den Versicherten ein. Denn bei Vorsatz zahlt in Deutschland keine Versicherung.

Tiersitting mitversichern

Bei den meisten Versicherungen im Bereich Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht sind die Angehörigen der Tierhalter ebenfalls geschützt, wenn sie als Tiersitter eingesetzt werden. Werden allerdings diese Personen selbst von dem Tier verletzt, so können keine Ansprüche an die Tierhalterversicherung geltend gemacht werden. Bei einer Pferdehaftpflicht sollte der Tierhalter darauf achten, dass das Fremdreiterrisiko mitversichert ist. Schließlich kann es sein, dass ab und an eine andere Person auf dem Pferd reiten darf. Pferdehalter, die eine Reitbeteiligung haben, sollten zudem eine Police auswählen, bei der im Versicherungsvertrag der Tierhalter namentlich genannt wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass für Schäden während der Obhut des anderen Reitbeteiligten, keine Haftung von der Pferdehaftpflicht übernommen wird. Der andere Reiter der Reitbeteiligung kann allerdings keine Ansprüche geltend machen, wenn er selbst verletzt wurde.

Abschluss der Tierhalterversicherung – meist eine freiwillige Angelegenheit

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In der Regel ist für Tierhalter der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung freiwillig. Trotzdem gilt, dass ohne Versicherungsschutz, bei einem größeren Schaden dem Tierhalter der finanzielle Ruin drohen kann. Daher sollten sich Hunde- und Pferdebesitzer grundsätzlich für eine Tierhalterversicherung entscheiden. In einigen Bundesländern wie Berlin und Hamburg besteht für alle Hundehalter die Pflicht eine Hundehaftpflicht abzuschließen, während sich andere Bundesländer bei der Versicherungspflicht auf die Halter von Kampfhunden beschränken. Gerade Kampfhundebesitzer stehen damit allerdings häufig vor einem Problem, denn gefährliche Hunde werden häufig von der Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen oder entscheiden von Fall zu Fall. So nehmen viele Versicherungen auch den Rottweiler vom Versicherungsschutz aus, obwohl diese Rasse nicht zu den klassischen Kampfhunden zählt. Ein Vergleich der Leistungen der Tierhalterversicherungen zeigt, ob das jeweilige Tier versichert werden kann oder nicht.

 

 

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