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Das Privatinsolvenzverfahren – Was ist das und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Schnell sind Schulden gemacht und ehe man sich versieht steckt man ganz tief in der Schuldenfalle. Mit Hilfe des Verbraucherinsolvenzverfahrens gibt es jedoch die Chance für einen Neuanfang. Doch welche Voraussetzungen für die Privatinsolvenz müssen erfüllt sein?
Was ist eine Privatinsolvenz?
Mit dem Begriff Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz ist die gerichtliche Schuldenregulierung gemeint, wenn es einer natürlichen Person nicht möglich ist, den Zahlungsverpflichtungen wegen Überschuldung nachzukommen. In Deutschland wird mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren bewirkt, dass diese Person über einen fixierten Zeitraum alle über die Pfändungsgrenze, die wiederum in der Pfändungstabelle genau beziffert wird, hinaus alle Einkünfte der Pfändung unterliegen, danach findet die Restschuldbefreiung statt und die Person ist nach einer entsprechenden Wohlverhaltensphase als schuldenfrei erklärt. In Deutschland sind immer mehr Menschen überschuldet. Statistisch hat jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren Schulden, die mit dem eigenen Einkommen nicht mehr bewältigt werden können. Es besteht also eine Überschuldung. Ist es den Betroffenen nicht mehr mit eigenen Mitteln möglich, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, dann kann die Insolvenz privater Haushalte als letzter Weg aus den Schulden gewählt werden. Eine umfassende Insolvenzberatung bildet die Basis, um die Insolvenz privater Haushalte umsetzen und die Privatinsolvenz beantragen zu können.
Welche direkten Folgen hat die Verbraucherinsolvenz?
Die Konsequenzen, wenn man die Privatinsolvenz beantragen muss, reichen über das reine Verfahren und die Dauer der Insolvenz privater Haushalte hinaus. Die Insolvenz wird immer von einem negativen Schufa-Eintrag begleitet. Dieser Schufa-Eintrag wird üblicherweise erst drei Jahre, nachdem das Insolvenzverfahren komplett abgeschlossen ist, wieder gelöscht. Der Eintrag hat die Folge, dass die Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben wird. Auch der Arbeitgeber erfährt im Regelfall deshalb von der Zahlungsunfähigkeit seines Mitarbeiters. Eine weitere Folge des Schufa-Eintrags besteht darin, dass der Betroffene auch nach dem Ende des Verfahrens keine Kreditwürdigkeit zugesprochen bekommt. Ein Abschluss neuer Verträge und Kreditverträge erweist sich also auch nach Ablauf der Insolvenz weiterhin als schwierig.
Welche Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz bestehen, um das Privatinsolvenzverfahren einleiten zu können?
Unterschieden werden beim Privatinsolvenzfahren zwei Verfahren, zum eine die Privatinsolvenz, die auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet wird und die Regelinsolvenz, die für andere Schuldner als den Verbraucher zur Verfügung steht. Um die Privatinsolvenz beantragen zu können, sind viele Voraussetzungen zu erfüllen. Wichtiger als die Voraussetzungen, die für die Insolvenz privater Haushalte erfüllt werden müssen, ist es zunächst zu überlegen, ob nicht ein anderer Weg aus den Schulden führen kann. Manchmal kann auch eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden. Auch die Hilfe durch die Schuldnerberatung oder der Anwalt als Vermittler zu den Gläubigern aufgesucht werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen, um das Privatinsolvenzverfahren beantragen zu können
Viele Verbraucher gehen davon aus, dass das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit eines privaten Schuldners oder dessen Überschuldung beziehungsweise drohende Zahlungsunfähigkeit die Voraussetzung ist, um ein Privatinsolvenzverfahren einleiten zu können. Das ist manchmal der Zeitpunkt, wenn es schon zu spät ist. Eine private Insolvenz kann auch bereits präventiv zur Schuldenregulierung eingeleitet werden, was weniger bekannt ist.
Generell ist die Bedingung, um die Privatinsolvenz beantragen zu können, die Tatsache, dass dies ein Schuldner als Verbraucher tut. Auch ehemalige Selbständige können die Schuldenregulierung auf diese Weise vornehmen. Juristische Personen oder Kapitalgesellschaften können allerdings nicht den Schuldenerlass auf diese Weise vornehmen. Für Unternehmen und ehemalige Selbständige, die mehr als 19 Gläuber haben, ist die Regelinsolvenz der richtige Weg zum Schuldenerlass. Allerdings können auch ehemalige Selbständige, die wenige als 19 Gläubiger haben, die noch Schulden aus ausstehenden Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen, Sozialversicherungen oder aber der Lohnsteuer haben, keine Privatinsolvenz anmelden. Für natürliche Personen, die nicht einer ehemaligen Selbständigkeit nachgegangen sind, ist die Anzahl der Gläubiger unerheblich. Diese kann auch bei mehr als 19 Gläubigern liegen.
Eine der wichtigen Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz liegt darin, dass die Verfahrenskosten beglichen werden. Hierfür kann der Schuldner im Notfall auch die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Die Verfahrenskosten müssen über eine Dauer von sechs Jahren komplett entrichtet werden. Ist das nicht der Fall, ist die komplette Insolvenz gefährdet und sie kann mangels Masse auch durchaus abgelehnt werden.
Eine der wichtigen Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz besteht weiterhin darin, dass die Einigung mit den Gläubigern im Vorfeld bereits gescheitert ist. Diese Einigung wird üblicherweise mit einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan umgesetzt. Dieser wird im Regelfall von einer Schuldnerberatung oder einem spezialisierten Rechtsanwalt erstellt.
Eine weitere Bedingung liegt in der Vermögensauskunft, die früher auch als eidesstattliche Versicherung bezeichnet wurde. Diese muss vorliegen. Sie wird üblicherweise heute alle zwei Jahre erneut beantragt. Damit wird sicher gestellt, dass der Schuldner alles für in finanziell Mögliche tut, um die Forderungen seiner Gläubiger zu erfüllen. Nach neuen Einkünften oder durch die finanzielle Unterstüzung durch Dritte kann sich die Vermögensauskunft gegebenenfalls auch ändern. Damit ändern sich automatisch auch die Forderungen der Gläubiger.
Soll die Privatinsolvenz aus dem Ausland durchgeführt werden, ist ein Nachweis erforderlich, dass der Schuldner bereits seit mindestens drei Monaten im Land lebt und dass er auch keine Sozialhilfeleistungen empfängt. In Deutschland ist der Bezug von Sozialhilfeleistungen kein Hinderungsgrund, um die Privatinsolvenz beantragen zu können. Der Schuldner muss zudem eine Arbeitsstelle im Ausland nachweisen und auch nachweislich seinen Lebensmittelpunkt im entsprechenden Land belegen können. Erst dann ist es möglich, das Privatinsolvenzverfahren aus dem entsprechenden Land zu beantragen. In England ist diese Zeit für das Verfahren deutlich kürzer als in Deutschland angelegt und liegt bei nur 12 bis 18 Monaten. Die Länder Frankreich sowie Spanien und Österreich und auch die Schweiz haben eigene Voraussetzungen, die in der entsprechenden Landesseite nachgelesen werden können.
Die Höhe der Forderungen gegenüber dem Schuldner hat keinen Einfluss auf die Voraussetzungen, die Verbraucherinsolvenz beantragen zu können. Eine relativ niedrige Forderungssumme sollte allerdings die Überlegung anstoßen, ob ein Gläubigerverfahren sinnvoller ist als die Umstellung der eigenen Ausgaben und Einnahme. Die Insolvenz privater Haushalte sollte immer als letzte Lösung für Schulden in Betracht gezogen werden.
Auch die Gläubigeranzahl wirkt sich als Voraussetzung für das Privatinsolvenz beim privaten Schuldner nicht aus.
Fazit
Ob eine Insolvenz privater Haushalte angemeldet wird oder nicht, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen hierfür vom Schuldner erfüllt werden. Dazu sollte jeder Schuldner auch überlegen, ob es Sinn macht, eine solche Insolvenz zu beantragen oder ob es auch andere Möglichkeiten gibt, die Schulden zu begleichen. Eine professionelle Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt sowie eine Insolvenzberatung können hier wichtige Hilfen liefern, ob das Privatinsvolvenzverfahren beantragt werden soll.
Die Voraussetzungen für die Beantragung der Privatinsolvenz zusammengefasst:
- der Schuldner muss Verbraucher und Privatperson sein
- auch ehemalige Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen die Privatinsolvenz beantragen
- die Verfahrenskosten müssen innerhalb von sechs Jahren beglichen werden (können)
- die Einigungsversuche mit den Gläubigern müssen gescheitert sein
- die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung) muss vorliegen