Schon im März 2016 wurde in Deutschland die neue Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Die Folgen derselben machen sich jetzt, kaum ein halbes Jahr später, bemerkbar. So sagte beispielsweise der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV), dass „bundesweit […]bei allen deutschen Sparkassen im ersten Halbjahr 2016 rund 8,9% weniger Wohnungsbaukredite zugesagt [wurden] als im Vorjahr.“ – Gerade junge Familien und Rentner trifft die neue Regelung. Denn aufgrund der Finanzkrise, die 2008 losbrach, sollen nun für Kredite eher als Risikogruppen geltende Bankkunden nicht mehr versorgt werden.
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Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie in Deutschland
Hierzulande wurde die EU-Richtlinie, welche am 21. März 2016 in Kraft trat, sehr strikt umgesetzt. So müssen nun alle Kreditinstitute bei nicht ausreichender Bonität bzw. anderen Kriterien einen Kredit verweigern, kommt die Anfrage von Rentnern oder einem jungen Paar mit Kind oder Kinderwunsch. „Die Richtlinie soll Privatleute vor Überschuldung schützen. Dies ist im Grundsatz zu begrüßen. Doch wie die ersten Praxiserfahrungen zeigen, wurde offenbar bei der Umsetzung ins deutsche Recht zum Teil über das Ziel hinausgeschossen.“, sagte Michael Breuer, Chef des RSGV der Redaktion von rp-online.de.
Inhalt der EU-Richtlinie zu Krediten kurz zusammengefasst
Aufgrund der Umsetzung der neuen Richtlinie für Kredite, speziell für Wohnimmobilien- respektive Bau- und Renovierungskredite dürfen Sparkassen und Banken Darlehen nur noch an jene Kunden vergeben, deren Einkommen / Einnahmen für die Tilgung als ausreichend angesehen werden. Hinzu kommt, dass die gekaufte Immobilie nicht mehr als Sicherheit für den Kredit in Betracht gezogen werden darf. Damit entfällt für den Kreditnehmer auch die Möglichkeit, das Haus samt des Kredits zu vererben.
Deutsche Gesetzgeber haben Bau und Renovierung außen vor gelassen
Laut der EU-Richtlinie dürfte der Wert der Immobilie eigentlich als Sicherheit für den Kredit genutzt werden, wenn es sich um einen Bau- oder Renovierungskredit handelt. Strikt verboten ist die Vergabe des Darlehens mit dem Haus als Sicherheit nur bei einem Kauf. Jedoch haben die deutschen Gesetzgeber den hiesigen Kreditinstituten dieses Schlupfloch nicht zugesprochen und auch die Vergabe von Bau- und Renovierungskrediten bei unzureichendem Einkommen untersagt.
Daten noch einmal zum Nachhören
Auch der WDR hat sich des Themas angenommen. Der WDR 2 hat ein Expertengespräch dazu online und zum Nachhören zur Verfügung gestellt. Die MP3 sowie weiterführende Informationen in Textform finden Sie auf wdr.de.
Außerdem wird dort ein aktueller Tipp zur Kreditnahme gegeben: „Kunden sollten generell mehrere Angebote bei unterschiedlichen Kreditinstituten einzuholen.[…] Wie lange der Zins niedrig bleiben wird, kann niemand voraussagen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei einer Kreditaufnahme eine Tilgung von 2 Prozent bis 4 Prozent pro Jahr […]. Die Zinsfestschreibung sollte möglichst lang sein, da der Zinssatz für eine Baufinanzierung oft schon unter 1 Prozent liegt – weit fallen kann er also nicht mehr.“
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