Zinsloses Darlehen zur Überbrückung der Pflegezeiten: Warum will niemand diesen kostenlosen Kredit?


1,3 Millionen Euro hat das Bundesfamilienministerium seit 1.1. 2015 in seinem Haushalt freigegeben, um Arbeitnehmern mit pflegebedürftigen Angehörigen ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung der Pflegezeiten bereitstellen zu können. Doch bisher nimmt kaum jemand diesen kostenlosen Kredit in Anspruch – lediglich 150.000 Euro sind bis August 2015 abgerufen worden, weitere 135.000 Euro bewilligt worden. Den Status der Nutzung dieses Angebotes wurde auch schon im Bundestag im August 2015 debattiert. Woran liegt es, dass das kostenlose Darlehen nicht genutzt wird?

Kaum jemand nimmt den kostenlosen Kredit für die Pflege Angehöriger an Anspruch. Foto: 123rf.com
Kaum jemand nimmt den kostenlosen Kredit für die Pflege Angehöriger an Anspruch. Foto: 123rf.com

Ohne Probleme vom Job freistellen lassen?

Wer nur einige Tage lang dringende Pflegeaufgaben übernehmen muss, kann sich 10 Tage im Jahr freistellen lassen. Diese Tage können auch aufgeteilt werden, und müssen nicht an einem Stück beansprucht werden. Der Arbeitgeber sollte unverzüglich informiert werden, und zwar schriftlich. Ein Attest über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist beizufügen. Neu ist, dass während dieser Tage jetzt niemand mehr auf seinen Lohn verzichten muss: Ähnlich wie bei erkrankten Kindern wird die Zeit des Ausfalls vergütet, und zwar in Form eines Pflegeunterstützungsgeldes, dessen Höhe sich am Kinderkrankengeld der gesetz­lichen Krankenversicherung orientiert. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Beamte.

Wer längere Zeit für die Pflege gebraucht wird, kann sich bis zu einem halben Jahr vom Job freistellen lassen. Auch die Reduzierung der Arbeitszeit ist möglich. Dies kommt in Frage, wenn Angehörige mit Pflegestufe I in der häuslichen Pflege zu versorgen sind. Dem Arbeitnehmer darf in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Dieser Rechtsanspruch greift jedoch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Und natürlich ist auch die Frage berechtigt, wie weit die Toleranz und das Verständnis der Arbeitgeber geht. Werden schon Kinder manchmal als Risiko für den Einsatz des Arbeitnehmers betrachtet, wird dies bei pflegebedürftigen Angehörigen nicht anders sein – es kommt also immer auf den Arbeitgeber und auch die Kollegen an. Denn bisher ist unklar, ob bei der vollständigen Freistellung ein gesetzlicher Urlaubsanspruch greift. Die sechs Monate zur Pflege können auch nicht zeitlich aufgeteilt werden.

Reicht der kostenlose Kredit zum Leben?

Der kostenlose Kredit vom Staat soll die Zeit der Pflege bis zu einem halben Jahr finanziell abfedern. Es wird jedoch nur maximal die Hälfte des ausfallenden Nettoeinkommens ausgeglichen. Hier ist schon eines der Probleme dieses zinslosen Darlehens sichtbar: Man hat bei einem wenig verständnisvollen Arbeitgeber nicht nur das Risiko des Arbeitsplatzverlustes trotz Rechtsanspruch, viele Arbeitnehmer werden sich auch fragen, wie sie mit der Hälfte des Nettoverdienstes über die Runden kommen sollen. Die meisten Pflegenden werden als zusätzlich auf das Pflegegeld angewiesen sein, das die Pflegekasse bei häuslicher Pflege zahlt. Damit wird der Verdienstausfall jedoch nicht vollständig aufgefangen werden, was das grundlegende Problem dieser gut gemeinten Regelung sein dürfte.

Das zinslose Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.

Die Rückzahlung des kostenlosen Kredits erfolgt ebenfalls in Raten. Wer in Not ist, kann auch eine Stundung oder den Erlass beantragen. Wer sich also der Herausforderung Pflege stellen muss, sollte durchrechnen, ob ein kostenloser Kredit vom Staat für ihn eine sinnvolle Unterstützung sein kann.

 

Jens

Ich bin kein Finanzwirt und kein Steuerberater oder Anlageberater. Aber Ich bin der festen Überzeugung, dass sich jeder um seine Finanzen selbst kümmern sollte, denn die meisten Finanzberater haben ein Eigeninteresse und beraten nicht unabhängig.

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